Sie haben die Möglichkeit, eine Teilrefundierung des Honorars bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen.  Zusatzversicherungen decken i.d.R. einen Großteil der Kosten ab. 

Terminabsage

Vereinbarte Termine sind bei Verhinderung spätestens 72 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bei einer fristgerechten Absage innerhalb dieses Zeitraums wird kein Ausfallhonorar verrechnet. Bei 48h 65 % des vereinbarten Honorars. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Regelbetrag (100 %) in Rechnung gestellt. Termine, die nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, werden ebenfalls vollumfänglich berechnet. Diese Regelung ist erforderlich, da eine kurzfristige Nachbesetzung des Termins organisatorisch nicht möglich ist. Die reservierte Zeit ist exklusiv für Sie eingeplant und kann bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen in der Regel nicht anderweitig vergeben werden. Dadurch entsteht ein verbindlicher Ausfall, der wirtschaftlich auszugleichen ist.

Termine

Wenn Sie Herausforderungen in oben genannten Lebensbereichen haben und professionelle Hilfe benötigen,
dann schicken Sie mir gerne eine Nachricht via Email: praxis@christine-holas.at

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Kontakt

Praxis: Dr. med. Christine Holas Wilhelm-Greil-Straße 21, 2. Stock,6020 Innsbruck (am Landhausplatz direkt neben dem Audioversum, ca. 5 Gehminuten vom Hauptbahnhof entfernt; Parkmöglichkeit in der Landhaus-Garage  direkt gegenüber)  
Kontaktaufnahme und kurze Schilderung Ihres Anliegens  via Email erbeten, da ich während der Behandlungen keine Anrufe entgegen nehmen kann und da ich nicht dazu komme, telefonische Nachrichten zu beantworten. praxis@christine-holas.at Ich gebe mir große Mühe, so rasch wie möglich auf Ihre Email zu reagieren. Es kann aber aufgrund zahlreicher Anfragen ein paar Tage dauern. Ich bitte um Verständnis!      

Terminabsage

Vereinbarte Termine sind bei Verhinderung spätestens 72 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bei einer fristgerechten Absage innerhalb dieses Zeitraums wird kein Ausfallhonorar verrechnet. Bei 48h vor Termin 65 % des vereinbarten Honorars. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Regelbetrag (100 %) in Rechnung gestellt. Termine, die nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, werden ebenfalls vollumfänglich berechnet.

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