Sie haben die Möglichkeit, eine Teilrefundierung des Honorars bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Zusatzversicherungen decken i.d.R. einen Großteil der Kosten ab.
Terminabsage
Vereinbarte Termine sind bei Verhinderung spätestens 72 Stunden im Voraus telefonisch oder per E-Mail abzusagen. Bei einer fristgerechten Absage innerhalb dieses Zeitraums wird kein Ausfallhonorar verrechnet. Bei 48h 65 % des vereinbarten Honorars. Erfolgt die Absage weniger als 24 Stunden vor dem Termin, wird der volle Regelbetrag (100 %) in Rechnung gestellt. Termine, die nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, werden ebenfalls vollumfänglich berechnet. Diese Regelung ist erforderlich, da eine kurzfristige Nachbesetzung des Termins organisatorisch nicht möglich ist. Die reservierte Zeit ist exklusiv für Sie eingeplant und kann bei kurzfristigen Absagen oder Nichterscheinen in der Regel nicht anderweitig vergeben werden. Dadurch entsteht ein verbindlicher Ausfall, der wirtschaftlich auszugleichen ist.