Sie haben die Möglichkeit, eine Teilrefundierung des Honorars bei Ihrer Krankenkasse zu beantragen. Zusatzversicherungen decken i.d.R. einen Großteil der Kosten ab.
Terminabsage
Bei Verhinderung ist der Termin 24 Stunden zuvor per Telefon oder Email abzusagen, sonst wird eine Ausfallsgebühr von 65% des Regelbetrages erhoben. Wenn Termine vereinbart und nicht abgesagt und nicht wahrgenommen werden, stelle ich den vollen Satz in Rechnung.